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Der Primärenergieaufwand der Wohnanlage Schützenstraße ist im
Vergleich zu Wohnanlagen aus anderen Baustoffen (Ziegel, Beton)
wesentlich geringer. Als Beispiel dafür sei erwähnt, dass ca.
140
LKW
-Fahrten durch die Bauweise in Holz eingespart und durch
die dünneren Wandaufbauten eine Wohnnutzfläche von ca.
80
m
2
gewonnen werden konnten.
Univ.-Prof. DDI Michael Flach, DI Dr. Anton Kraler, Stiftungs-
lehrstuhl für Holzbau, Holzmischbau und Holzverbundwerkstoffe an der Universität Innsbruck und For-
schungspartner des Projekts Wohnanlage Schützenstraße
CO
2
und Recycling
Bäume entnehmen der Luft CO
2
, speichern
beim Wachstum Kohlenstoff und schützen
dadurch das Klima. Wird Holz verbaut, bleibt
dieser langfristig gebunden und belastet die
Atmosphäre nicht. Beim Abbruch eines Ge-
bäudes aus Holz, dessen Lebensdauer laut
ÖNORM B 2320 mit mindestens 100 Jahren
zu erwarten ist, kann das Holz entweder wie-
derverwertet oder thermisch entsorgt, also
verbrannt werden. Das spart wiederum Ener-
gie bzw. wandelt die gespeicherte Energie des
Holzes in Heizenergie um und setzt insgesamt
nicht mehr CO
2
frei, als ursprünglich im Baum
gebunden war. Deshalb nennt man den Bau-
stoff Holz auch „CO
2
-neutral“. Zudem fallen
durch die – bei entsprechend sorgfältiger Pla-
nung – vollständige Verwert- bzw. Rezyklier-
barkeit von Holz keine hohen Kosten für die
Lagerung bzw. Entsorgung des Abbruchmate-
rials an. Auch dadurch werden Energie, Platz
und Geld gespart.
Förderungen
Als Anreiz zum energiesparenden Bauen wer-
den im Bereich des Wohnbaus entsprechende
Vorkehrungen gefördert. Das betrifft sowohl
Neubauten als auch nachträglich stattfinden-
de Maßnahmen und Sanierungen, wobei
Ausmaß und Bedingungen der Förderung von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
geregelt sind.
Zur Zeit werden folgende Förderungsarten
angeboten:
nicht rückzahlbare bzw. rückzahlbare Annui-
tätenzuschüsse in einem bestimmten Verhält-
nis zu einem aufgenommenen Fremddarlehen
Landesdarlehen mit maximaler Annuität für
einen bestimmten Anteil der förderbaren
Kosten
einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu
den anrechenbaren Kosten
Energieausweis
Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele der
EU
wurde Ende
2002
eine Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („Gebäu-
derichtlinie“) erlassen, deren Umsetzung in
Österreich auf Länderebene betrieben wird. Teil
davon ist der Energieausweis, der den Energie-
bedarf eines Gebäudes beschreibt. Dabei stellt
der Energieausweis keine Angabe über den
realen Verbrauch in einem Haus dar, sondern ist
eine Kennzeichnung auf Grundlage der ener-
gietechnischen Parameter von Gebäudehülle,
Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserberei-
tung und eingesetzten Energieträgern und zeigt
Möglichkeiten zur Energieoptimierung auf. Der
Energieausweis macht den Energiebedarf zu
einer eigenen Größe, die nicht nur den tech-
nischen Status quo eines Gebäudes dokumen-
tiert, sondern sich auch zu einem wichtigen
Kriterium am Immobilienmarkt entwickeln wird.
Er ist vom Bauherrn bzw. Hausbesitzer zu er-
bringen und z.T. heute schon Voraussetzung
zur Bewilligung bestimmter Förderungen.
Wohnhaus Schützenstraße, Innsbruck
2006
Bauherr
WE Wohnungseigentum GmbH,
Innsbruck
Architektur
Helmut Reitter, Innsbruck
Statik
Alfred Brunnsteiner, Natters
Holzbau
Holzbau Schafferer, Matrei⁄ Navis
Schwerpunkt Energie
hochwärmegedämmter Holzrahmenbau für
Außenwände, Decken, Balkone, Trenn- und
Innenwände aus (tw. sichtbarem) Brettsperr-
holz, CO
2
-Senke, hoher Vorfertigungsgrad,
regionale Wertschöpfung, kurze Bauzeit, ver-
ringerter Verbrauch von grauer Energie, Ge-
winn von ca.
80
m
2
Wohnnutzfläche durch
schlanke Wandaufbauten gegenüber einem
vergleichbaren Massivbau mit
32
Wohnein-
heiten
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