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Zuschnitt
Gibt es mehrere Stellen in Österreich, die diese Projektbegleitung anbieten?
Leibetseder
Ja, das läuft meist über die Brandverhütungsstellen der Länder, wobei man sagen muss, dass hier unterschiedliche Leistungen angeboten werden.
Driendl
Ich habe vor einigen Jahren in Wien Folgendes erlebt: Wir hatten den
Auftrag, eine Schule für die Gemeinde zu planen und unser Vorschlag
war, eine Stahlbetonskelettbauweise mit einem Unterzugsystem mit
eingelegten Holzdecken zu kombinieren. Das Interessante daran war,
dass wir von den zuständigen Beamten der MA 39 durchaus Unterstützung
bekommen haben, während sich der Bauträger geweigert hat,
darüber auch nur nachzudenken.
Schober
Das kommt auch ein bisschen aus der Historie, weil Wien immer nur als mineralische Stadt gesehen wird, was eigentlich nicht stimmt. Denn wenn Sie überlegen, dass diese Stadt – zumindest im Zentrum, in ihren alten Teilen – eigentlich zu wesentlichen Teilen aus Holz besteht, das in Decken, Dachstühlen etc. eingearbeitet wurde, dann sehen Sie, dass dieses »steinerne Wien« in der Form gar nicht existiert. Trotzdem gibt es in der Praxis mit der »hölzernen Bautradition« in Wien keine brandschutztechnischen Probleme.
Leibetseder
Man muss da vielleicht einen Schritt zurück gehen und das Thema der »Schutzziele« genauer beleuchten: Was will ich schützen, was will ich erreichen, falls es brennt? Das ist der Kernpunkt und kann von Objekt zu Objekt verschieden sein. Ein Bürogebäude
oder ein Betriebsgebäude ist zum Beispiel brandschutztechnisch anders zu beurteilen als ein Pflegeheim, wenn es hier insbesondere um Personenschutz unter Berücksichtigung
der Mobilität der Bewohner geht. Wobei wir ja derzeit in den Bundesländern unterschiedliche brandschutztechnische Anforderungen und zum Teil auch unterschiedliche Definitionen bzw. Objektbegriffe haben. So gibt es in Vorarlberg etwa keine Anforderungen an die Brandwiderstandsklasse im Kleinhausbau.
Schober
In Wien gilt F60 und je höher gebaut wird, umso höher steigen
logischerweise auch die Anforderungen des Gesetzgebers, bis man dann
bei F90 aber mit der Auflage »mineralisch« landet und gar
kein Holz mehr eingesetzt werden darf, auch nicht bei nichtbrennbar
verkleideter Konstruktion. Daher versucht man jetzt, über
entsprechende Forschungsprojekte und Aufklärungsarbeit bei den
Behörden eine Gleichstellung des Holzes zu erreichen und zwar
dahingehend, dass man über die Schutzzieldefinition arbeitet.
Das heißt, dass die Behörde ein Schutzziel vorgibt, dessen
Erfüllung nachzuweisen ist. Damit hat man einen werkstoffunabhängigen
Zugang bei gleich bleibendem Sicherheitsniveau und endlich die Möglichkeit,
auch in Holzbauweise Dinge zu planen und umzusetzen, die bisher an
der Bauordnung gescheitert sind.
Gruber
Das bedeutet also, dass die Gesetzgebung in die Richtung der Erfassung des Gesamtprojekts geht?
Leibetseder
Ja, das ist das Wesentliche. Es macht ja auch keinen Sinn, sich auf Details zu stürzen und zu sagen, das ist brennbar und das nicht. Es geht wirklich um die umfassende brandschutztechnische Betrachtung der Objekte.
Zuschnitt
Wenn die Bauordnung wirklich schutzzielorientierter wird, heißt
das dann, dass die Realisierung von Bauvorhaben automatisch betreuungsintensiver
und damit auch teurer und komplizierter wird?
Schober
Nein, weil es im Rahmen der Bauordnung zwei Möglichkeiten geben
wird, die Schutzziele zu erreichen: einmal über eine Art »Standardkatalog« mit
den herkömmlichen Begriffen wie F30, F60 bzw. in Zukunft REI 30,
REI 60 etc. und einmal über ein Sachverständigengutachten,
wo nachgewiesen werden muss, dass das Schutzziel erreicht wird. Das
heißt, für ein übliches Bauwerk werden Sie mit Standardlösungen
arbeiten, wenn Sie aber mehr Spielraum haben möchten, können
Sie das über ein Gutachten machen. In beiden Fällen muss
das Gebäude so lange standhalten, dass ein ausreichender Personenschutz,
Sachschutz und Schutz der Einsatzkräfte im Brandfall gewährleistet
ist. Mit welchen Maßnahmen das erreicht wird – ob durch die Konstruktion,
die Materialwahl, einen zweiten Fluchtweg, eine Sprinkleranlage oder
was auch immer –, steht dann den Planern im Prinzip offen, ist aber
auf jeden Fall nachzuweisen.
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Georg Driendl, Roland Gruber, Johann Riebenbauer
Georg
Driendl
Architekt
geboren 1956 in Innsbruck
Studium an der Akademie der bildenden Künste in Wien
Lehrtätigkeit an der Technischen Universität Cottbus (D), an
der Technischen Universität Graz und an der Universität Innsbruck
Mag.
arch. Roland Gruber
Architekturstudium an der Kunstuniversität Linz und ETH Zürich
1999 Gründung noncon:form - architecture group
2002 Vorstandsmitglied der IG-Architektur
Seit 2004 Wissensmanager von »überholz« - Universitätslehrgang
für Holzbaukultur an der Kunstuniversität Linz
Info:
Universitätslehrgang »überholz«
T +43 (0)70 / 7898-283
ulg-ueberholz@ufg.ac.at www.ufg.ac.at
DI
Johann Riebenbauer
Studium des Bauingenieurwesens, TU Graz
Vier Jahre Univ.-Ass. am Institut für Tragwerkslehre an der TU Graz
Seit 6 Jahren im ingenieurmäßigen Holzbau freiberuflich tätig
und zwar auf den Gebieten Forschung, Entwicklung, Beratung, Statik und
Softwareentwicklungen
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DI
HTL Klaus Peter Schober
Seit 1982 Mitarbeiter der Holzforschung Austria
Seit 1992 Leiter der Abteilung »Bautechnik« der Holzforschung
Austria
Seit 1998 Lehrauftrag an der Technischen Universität Wien, am Institut
für Tragwerkslehre und Ingenieurholzbau
Mitarbeiter in zahlreichen nationalen und internationalen Normenausschüssen
1999 Preisträger des Josef Umdasch-Preises der Universität für
Bodenkultur für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Holz-
und Forstwissenschaften
2003 ÖGUT Umweltanerkennungspreis in der Kategorie »Nachhaltige,
innovative Unternehmensstrategie im IT-Business« für das Projekt http://www.dataholz.com
DI HTL
Gerhard Leibetseder
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für Brandschutzwesen, Brand- und Explosionsursachenermittlung, Feuerpolizeirecht
Mitarbeiter des Instituts für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung
Linz als
- Sachverständiger in Behördenverfahren (Bau, Gewerbe)
- Brandursachenermittler im Auftrag der Sicherheitsbehörden
und Gerichte
- Ersteller von Brandschutzkonzepten, Sicherheitsanalysen,
Beurteilungen
- Bauteil- und Baustoffprüfer
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