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Wohnungstrenndecken und -wände
Gesetzliche Anforderungen mit Blick in die Zukunft

Für den mindesterforderlichen Schallschutz im Wohn- und Bürobau sind derzeit die verschiedenen Baugesetze und Bauordnungen der Länder maßgebend. Zu beachten ist, dass mit der Einhaltung des Mindestschallschutzes keineswegs jeglicher Lärm aus der Nachbarwohnung unhörbar wird, dazu ist ein erhöhter Schallschutz erforderlich.

Die deutlich unterschiedlichen Anforderungen im Baubereich stellen eine Erschwernis für alle Beteiligten dar. Dies betrifft nicht nur den Schallschutz, sondern alle bautechnischen Vorschriften. Um österreichweit einheitliche Bestimmungen für den Baubereich, der weitgehend in die Kompetenz der Länder fällt, festzulegen, wurde durch das Österreichische Institut für Bautechnik (oib) eine Vereinbarung gemäß Art. 15a b-vg über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften erarbeitet.

Nach der Verlautbarung dieser Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern ist ihre Umsetzung ab 2006 geplant. Sie enthält Zielformulierungen für die sechs wesentlichen Anforderungen entsprechend der europäischen Bauproduktenrichtlinie: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brand, Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Diese allgemeinen Vorgaben werden durch Richtlinien präzisiert. Damit sollen dann auch im Schallschutz einheitliche Vorgaben gelten, wobei sich die Werte an den bewährten Vorgaben der ÖNORM B 8115-2 orientieren.
Für Wohnungstrennwände und -decken wird eine Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w von 55dB als Mindestwert einzuhalten sein, 60dB für Reihenwohnungen und -häuser. Für Wohnungstrenndecken wird ein höchstzulässiger bewerteter Standard-Trittschallpegel L’nT,w von 48dB gefordert werden, bei Reihenwohnungen und -häusern max. 46dB.

* Sinngemäß der
Prüfstandwert Ln,w

Text: DI Heinz J. Ferk
geboren 1961
Studium des Bauingenieurwesens an der TU Graz
1991 – 96 Universitätsassistent am Institut für Hochbau und Industriebau der TU Graz
1996 Gründung „Ingenieurbüro für Bauphysik und Konstruktion – ibf“
Hochbauprojekte, darunter zahlreiche Holzbausystementwicklungen, Sachverständigen- sowie Forschungs- und Lehrtätigkeit
Seit 2000 Leiter des Labors für Bauphysik im Bautechnikzentrum der TU Graz
Seit 2003 Mitglied des „Steering Committee des Österreichischen Instituts für Bautechnik – Harmonisierung der Bautechnischen Vorschriften“
Seit 2004 Vorsitzender des Fachnormenausschusses fna 208 „Akustische Eigenschaften von Bauprodukten und von Gebäuden“

Kontakt
Labor für Bauphysik
Institut für Hoch- und
Industriebau TU Graz
Inffeldgasse 24
A-8010 Graz
T +43 (0)316/873-301
www.bauphysik.tugraz.at

Bundesland Anforderung an den Schallschutz von Wohnungstrenndecken Anforderung an den Schallschutz von Wohnungstrennwänden
Burgenland Stand der Technik – Vermeidung unzumutbarer Belästigung
Kärnten dem Verwendungszweck entsprechend schalldämmend
Niederösterreich Rw ≥ 57dB
LnT,w ≤ 48dB*
Rw ≥ 57dB
Oberösterreich DnT,w ≥ 55dB
L’nT,w ≤ 48dB
DnT,w ≥ 55dB
Salzburg (Verweis auf ÖNORM B8115-2)
DnT,w ≥ 55dB
L’nT,w ≤ 48dB
(Verweis auf ÖNORM B8115-2)
DnT,w ≥ 55dB
Steiermark Gewährleistung zufriedenstellender Wohn- und Arbeitsbedingungen, keine Gesundheitsgefährdung (Wohnbauförderung: ÖNORM B8115 T2)
Tirol Stand der Technik
Vorarlberg (Verweis auf ÖNORM B8115-2)
DnT,w ≥ 55dB
L’nT,w ≤ 48dB
(Verweis auf ÖNORM B8115-2)
DnT,w ≥ 55dB
Wien Rw ≥ 58dB
LnT,w ≤ 48dB*
Rw ≥ 58dB
(Zeitschrift Zuschnitt 18, 2005; Seite 21)
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