att. Brandschutzvorschriften in Österreich - page 9

Brandabschnittsbildung
Fluchtwege ⁄ Fassaden
zuschnitt attachment
8
9
keine
30
min
30
min oder A2
30
min undA2
60
min
90
min
90
min undA2
zusätzlicheAnforderungen
(siehe Tabellen)
Anforderungenanden Feuerwiderstand
Erläuterungen zur Legende sieheAllonge
Abbildung
8
: Anforderungen an Fluchtwege
DiemaximaleGehweglänge eines Flucht-
weges beträgt
40
m. In der Richtlinie
2015
wurde bei Wohnungen, welche sich über
weniger als zwei Geschoße erstrecken,  
dieMessung der Fluchtweglänge auf die
Wohnungseingangstür verlegt, sofern es ein
Treppenhaus oder eineAußentreppe gibt.  
Verlaufen unabhängige Fluchtwege, so
dürfen diese beiWohnungenmaximal
15
m
und bei Betriebseinheitenmaximal
25
m
zusammen verlaufen (sieheAbbildung
8
).
Fluchtwege
Treppenhaus gem.
5.1.1
(c)
oib
-Richtlinie
2
Fluchtwege ausWohnung ≤
40
mGehweglänge
ab Eingangstüre, bei ≤
2
Geschoßen derWohnung
Fluchtwege aus Betriebseinheit ≤
40
mGehweglänge
ab entferntester Stelle
Betriebs-
einheit
Wohnung
gemeinsame
Weglänge
≤15
m
gemeinsame
Weglänge
≤25
m
Treppenhaus gem.
5.1.1
(c)
oib
-Richtlinie
2
Fassadenbei Gebäudender GK4undGK5
sind so auszuführen, dass eine Brandwei-
terleitung über die Fassade über das zwei-
te über demBrandherd liegendeGeschoß
und dasHerabfallen großer Fassadenteile
wirksam eingeschränkt wird. Bei Außen-
wand-Wärmedämmverbundsystemen, mit
einerWärmedämmung aus expandiertem
Polystyrol (
eps
) mit einer Dicke von über
10
cm sind geschoßweise Brandschutz-
schotts (z.B. aus Steinwolle) einzubauen.
Holzfassaden sind bei bis zu sechsgescho-
ßigen Gebäuden zulässig, sofern die all­
fälligeDämmung des Fassadensystems A2
entspricht und geschoßweise Brandschutz-
abschottungen gemäß
önorm b 2332
ein-
gebaut werden. Details können auch dem
Fachbuch „Fassaden ausHolz“ [
8
] entnom-
menwerden. Bei frei stehenden, anmin­
destens drei Seiten für die Brandbekämp-
fung von außen zugänglichenGebäuden
der GK4 kann entsprechend der
oib
-Richt-
linie
2
auf die Brandschutzabschottungen
verzichtet werden, sofern dieWärmedäm-
mung inA2, die Befestigungsmittel und
Verbindungselemente einen Schmelzpunkt
vonmindestens
1.000
°C (z.B. Stahl, Edel-
stahl) aufweisen, dieAußenschicht inA2,
B oder ausHolz undHolzwerkstoffen inD
ausgeführt ist und der allfälligeHinterlüf-
tungsspalt eine maximale Breite von
6
cm
aufweist.
Fassaden
Abbildung
11
: Anforderungen an
Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme
mit einer Dämmung aus expandiertem
Polystyrol (
eps
) >
10
cm
20
cm
≥30
cm
≥30
cm
Brandschutzschott
ausMineralwolle
Brandschutzabschottung lt.
önorm b 2332
bzw.
[8]
Holzfassade: D
Befestigungsmittel:
Stahl bzw. Edelstahl
Holzfassade: D
Hinterlüftung
Hinterlüftung
Dämmung: A2
Dämmung: A2
Wand-
bildner
Wand-
bildner
Fassaden-
system
Fassaden-
system
Abbildung
12
: Anforderungen an
Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme GK5
Abbildung
10
: Anforderungen an
HolzfassadenGK5mit maximal
sechs oberirdischenGeschoßen
Abbildung
9
: Anforderungen anHolz-
fassadenGK4, frei stehender Gebäude
anmind. drei Seiten für Brandbe-
kämpfung von außen zugänglich
6
cm
≥ 
10
cm
>
2
m
Untersicht: A2
Untersicht: A2
>
2
m
Brand-
abschnitt 1
Brand-
abschnitt 2
40
m
Rauchabschnittslänge
1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,...25
Powered by FlippingBook