att. Brandschutzvorschriften in Österreich - page 1

Zuschnitt
Attachment
Sonderthemen imBereichHolz, Holzwerkstoff undHolzbau|
Juni
2015
| Euro
7
|
isbn
978-3-902320-59-9
proHolz Austria
Die
2007
erstmals veröffentlichten
oib
-Richtlinien
wurden nach acht Jahren ihres Bestehens zum zwei-
tenMal inhaltlich überarbeitet und durch dieGene-
ralversammlung (Vertreter der Bundesländer) am
26.03.2015
neuerlich beschlossen. Die Erklärung
einer rechtlichenVerbindlichkeit der
oib
-Richtlinien
obliegt den einzelnenBundesländern. Bis Jänner
2015
waren die
oib
-RichtlinienAusgabe
2011
in allen
Bundesländern bis auf Salzburg (ausschließlich
Richtlinie
6
) für verbindlich erklärt worden. Die neu
überarbeitetenRichtlinienmüssen ebenfalls von
den einzelnenBundesländern für verbindlich erklärt
werden, wodurch es bei der Übernahme der neuen
Versionen zwischen denBundesländern zu zeitli­
chenVerschiebungen kommen kann. Die auf der
letztenUmschlagseite abgebildete Tabelle kann
von interessiertenBenutzerInnen der vorliegenden
Broschüre als übersichtlicheDarstellung sowohl des
Inkrafttretens als auchmöglicher Abweichungen
genutzt werden.
In der drittenAusgabe
2015
der
oib
-Richtlinie
2
,
„Brandschutz“, wurden vor allem bei denAnfor­
derungen in der Gebäudeklasse
5
inhaltlicheÄnde-
rungen durchgeführt. So ist bei Gebäudenmit
maximal sechs oberirdischenGeschoßen dieNicht-
brennbarkeitsanforderung teilweise entfallen.  
ImDetail können sämtliche Richtlinien sowie
Erläuterungen unter
heruntergeladen
werden. Dieses Zuschnitt-Attachment wurde
2007
erstmals aufgelegt und jetzt, aus Anlass der dritten
Ausgabe der
oib
-Richtlinie
2
, in überarbeiteter
Fassung neu aufgelegt. Die vorliegende Broschüre
dient alsHilfestellung für PlanerInnen undAus­
führende. Sie gibt einenÜberblick über die
oib
-
Richtlinie
2
und visualisiert dieAnforderungen an
Feuerwiderstand der Bauteile undBrandverhalten
für Objekte der Gebäudeklassen
1
bis
5
.
In der Broschüre konnten dank der fachlichenBera-
tung durch FrauDI Irmgard Eder (Kompetenzstelle
Brandschutz
)
undHerrnDI Dr. RainerMikulits (
oib
)
Entscheidungendes SachverständigenbeiratesBau-
technischer Richtliniendes
oib
, dieder Interpretation
der Richtliniedienen, eingearbeitetwerden.
Martin Teibinger
Brandschutzvorschriften inÖsterreich
Anforderungennach
oib
-Richtlinie
2
auflage 2015
1 2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,...25
Powered by FlippingBook