att. Brandschutzvorschriften in Österreich - page 2

Impressum
Medieninhaber und
Herausgeber
proHolzAustria
Arbeitsgemeinschaft der
österreichischenHolz-
wirtschaft zur Förderung
der Anwendung vonHolz
Obmann
HansMichael Offner
Geschäftsführer
Georg Binder
Projektleitung
Alexander Eder
proHolz Austria
A-
1011
Wien, Uraniastraße
4
T
+43 (0)1 ⁄ 7120474
F
+43 (0)1 ⁄ 713 10 18
Preis Einzelheft Euro
7
Preis inkl. USt., exkl. Versand
isbn 978-3-902320-59-9
issn 1814-3180
Druck
Eberl Print, Immenstadt
gesetzt in Foundry Journal
auf PhöniXmotion
Gedruckt auf
pefc
zertifi​-  
ziertem Papier. Dieses Pro­
dukt stammt aus nachhaltig
bewirtschaftetenWäldern
und kontrolliertenQuellen.
Autor Martin Teibinger
HolzforschungAustria (
hfa
)
Franz Grill-Straße
7
A-
1030
Wien
T
+43 (0)1 ⁄ 7982623
, F
-50
Fachliche Beratung:
Irmgard Eder, Kompetenz-
stelle Brandschutz
Rainer Mikulits,
oib
Lektorat: Esther Pirchner
Gestaltung: Gassner Redolfi
kg,
Schlins; Marcel Bachmann
3
. veränderte Auflage
2015,
20.000
Stk.
Copyright
2015
bei proHolz
Austria und denAutorInnen.
Die Publikation und alle in
ihr enthaltenen Beiträge
und Abbildungen sind
urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwendung außerhalb
der Grenzen des Urheber-
rechts ist ohne Zustimmung
des Herausgebers unzuläs-
sig und strafbar.
proHolz Austria und die
AutorInnen sind bemüht,
Informationen richtig und
vollständig zu recherchieren
bzw. wiederzugeben. Wir
ersuchen jedoch umVer-
ständnis, dass wir für den
Inhalt keine Gewähr über-
nehmen können.
Die Richtlinien des Österreichischen Instituts für
Bautechnik (
oib
-Richtlinien) dienen als Basis für die
Harmonisierung bautechnischer Vorschriften und
können vondenBundesländern zudiesemZweck
herangezogenwerden. Die
2007
erstmals veröffent-
lichten
oib
-Richtlinienwurden jetzt das dritteMal
inhaltlich überarbeitet und durch dieGeneralver-
sammlung am
26.03.2015
neuerlich beschlossen.
Das Thema der Harmonisierung der bautechnischen
Vorschriften an sich ist ein Reizthema, das schon
bei der Erarbeitung der ersten
oib
-Richtlinien in
denAnfängen des neuen Jahrtausends von der
Wirtschaft (gesamthaft)mehrfach begrüßt wurde.
Schon der Name dieser Initiative, nämlich die
Harmonisierung selbst, deutet auf das Ziel und den
Zweck dieser Aktivität hin. Umso erfreulicher war
es auch, dass alle Bundesländer an der Genesis
dieser Richtlinien durch ihre ExpertInnenmitge-
wirkt haben undmitwirken.
Es ist aber festzustellen, dass dieseHarmonisierung
weder durch die Richtlinien
2007
noch durch die
Richtlinien
2011
umgesetzt und erreicht wurde. Viel-
mehr ist sogar durch die unterschiedlicheUmset-
zung samt Abweichungen dieser beidenRichtlinien
und auch durch derenNicht-Umsetzung teilweise
eine größereDivergenz inÖsterreich eingetreten.
Dies gehört dringend korrigiert und die Richtlinien
müssen in gleicherWeise in allenBundesländern
angewendet werden. Die jetzigen neuenRichtlinien
2015
bieten eine sehr guteGelegenheit einer gleich-
artigen und gleichförmigenUmsetzung in allen
Bundesländern. Dieswäre auch einwichtiger Schritt
inRichtungVerwaltungsreform.
Für denHolzbau selbst wurdewiederum versucht,
eineweitere Verbesserung der Verwendung von
Holz undHolzprodukten bzw. eineGleichstellung
mit anderenBaumaterialien zu erreichen. Besonders
der Brandschutz ist ein „heißes“ Thema. Obwohl
sich in den Ländern rings umÖsterreich oder etwa
auch inÜberseemärkten hierzu einiges tut und
Hochhäuser ausHolz inUmsetzung sind bzw. in der
Schweiz bei der Definition des Feuerwiderstandes
eine Konstruktionmit brennbarenAnteilen den
nicht brennbarenBauteilen gleichgestellt wird, ist
inÖsterreich ein iteratives Vorgehen nötig. Große
Veränderungen oder gar Revolutionen haben hier –
wennman auch dieGeschichte des Landes selbst
oder dieGesetzesentwicklungen generell ansieht –
nur selten stattgefunden. Daher braucht es eine
gewisse Behändigkeit, um eineÄnderung einzu­
leiten.
In dieser Hinsicht gibt es jedoch Erfreuliches zu
berichten. Inder drittenAusgabe
2015
der
oib
-Richt­
linie
2
„Brandschutz“ wurden vor allem bei den
Anforderungen in der Gebäudeklasse
5
inhaltliche
Verbesserungen durchgeführt. So ist bei Gebäuden
mitmaximal sechs oberirdischenGeschoßen die
Nichtbrennbarkeitsanforderung teilweise entfallen.
Das ist der nächste Schritt nach vorne, der auch
nötig ist, um die Potenziale undMöglichkeiten des
Holzbaus ausschöpfen zu können.
Dieter Lechner –Berufsgruppe Bau im Fachverband
der HolzindustrieÖsterreich
Inhalt
seite 3
Brandschutzvorschriften
inÖsterreich –Anforde-
rungen nach
oib
-Richtlinie
2
oib
-Richtlinien
Generelle Anforderungen
an den Brandschutz
Anforderungen an das
Brandverhalten von
Baustoffen
Seite 5
Anforderungen anden
Feuerwiderstand von
Bauteilen
Seite 7
Brandschutzkonzepte
Seite 8
Brandabschnittsbildung
Seite 9
Fluchtwege
Fassaden
Seite 10
Brandabschnittsbildung
imHolzbau
Seite 11
Feuerschutzabschlüsse
imHolzbau
Seite 12
Gebäudeklasse
1
Seite 13
GK
1
Doppelhaus
Seite 14
Gebäudeklasse
2
Seite 15
GK
2
Reihenhaus
Seite 16
Gebäudeklasse
3
Seite 17
Gebäudeklasse
4
Seite 18
GK
5
mit höchstens sechs
oberirdischenGeschoßen
Seite 19
GK
5
mit mehr als sechs
oberirdischenGeschoßen
Seite 20
Kompensationsmaßnahmen
für Holzbauten in der
GK
5
Seite 21
Glossar
Literatur
Kontaktadressen
Vorwort
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