att. Brandschutzvorschriften in Österreich - OIB2 - Auflage 2012 - page 11

keine
30
min
30
min oder A2
30
min undA2
60
min
90
min
90
min undA2
zusätzlicheAnforderungen
(siehe Tabellen)
Anforderungen anden Feuerwiderstand
Gebäudeklasse
1 ⁄ GK 1
Doppelhaus
Gebäudeklasse
1
Hanglage
zuschnitt attachment
10
11
Definition
Geschoß, oberirdisch
Geschoß, dessen äußere Begrenzungsflächen in
Summe zumehr als der Hälfte über dem anschlie-
ßendenGelände nach Fertigstellung liegen. Nicht
zu den oberirdischenGeschoßen zählen solche, in
denen sich keineWohnungen, Betriebseinheiten
oder Teile von solchen befinden (z.B. nicht ausge-
bauteDachräume).
Gebäudeklasse
1
Hanglage
GK1Hanglage1
≥2m
≥2m
(4)
(2)
≥2m
≤7m
≤11m
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
(1)
(1)
Geländerfüllung: –
Bedachung: B
ROOF
(t1)
Wärmedämmung in der
Dachkonstruktion: E
nicht ausgebaute Dachräume: –
Fassaden:
WDVS: E
Fassadensystem: E
(1)
(1)
(1)
(4) JedeWohnung bzw. Betriebseinheit in jedemGeschoß benötigt mindestens geeignete
und erreichbareÖffnungen in der Fassade und ein Fluchtniveau von unter
7
m.
Wird diese Anforderung erfüllt, gelten die Anforderungen der GK
2
.
(5)  Entfällt diese Grundstücksgrenze und das Doppelhaus steht auf einem gemeinsamen
Grundstück, so gelten die Anforderungen der GK
2
, wobei die Trennwand zwischen
denGebäuden in den oberirdischenGeschoßen einem Feuerwiderstand von
30
Minuten
und in den unterirdischenGeschoßen von
60
Minuten entsprechenmuss.
(6)  Da die linkeDoppelhaushälfte nicht an drei Seiten für die Feuerwehr zugänglich ist,
gelten die Anforderungen der GK
2
.
(
1
)
Hinsichtlich der Anforderungen an das Brandverhalten
vonBauprodukten ist Tabelle
1
einzuhalten (siehe Seite
4
).
(
2
)
Wände undDecken von Räumenmit erhöhter Brand-
gefahr (Heiz-, Brennstofflager- undAbfallsammelräume)
müssen einen Feuerwiderstand von
90
Minuten aufwei-
sen und raumseitig inA2 bekleidet sein.
(3) DiebrandabschnittsbildendenWände sind
15
cmüberDach
zu führen. Sie brauchen nur bis zur Dacheindeckung ge-
führt werden, sofern eineBrandübertragungdurch andere
Maßnahmenwirksam eingeschränkt wird. Die Anforde-
rungen hinsichtlich der Abstände vonÖffnungen zu den
brandabschnittsbildendenWändenwerden auf Seite
8
visualisiert.
Bezüglich der genauenAnforderungen an
tragende, nicht raumabschließende Bau-
teile (R), tragende, raumabschließende
und isolierende Bauteile (REI) bzw. nicht
tragende, raumabschließende und isolie-
rende Bauteile (EI) siehe Tabelle
4
auf
Seite
6
und Tabelle
5
auf Seite
7
.
Anforderungenandas Brandverhalten
Diese sind in den schematischenGebäude-
abbildungen der Gebäudeklassenmit Be-
zugslinien beschrieben. Dabei wurden
ausschließlich die Anforderungen an die
klassifiziertenGesamtsysteme angeführt.
Die klassifizierten Einzelkomponenten
undDetailinformationen können Tabelle
1
auf Seite
4
entnommenwerden.
Diese Legende gilt für alleAbbbildungen
dieser Publikation. Sie finden sie auch aus-
klappbar als Allonge auf der letzten Seite.
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