att. Brandschutzvorschriften in Österreich - OIB2 - Auflage 2012 - page 7

Feuerwiderstand von Bauteilen
Brandschutzkonzepte
zuschnitt attachment
6
7
Für folgende Sondergebäude ist grundsätzlich ein
Brandschutzkonzept erforderlich:
_Versammlungsstätten fürmehr als
1.000
Personen
_Krankenhäuser
_Alters- und Pflegeheime
_ Justizanstalten
_ sonstige SondergebäudeundBauwerke, aufwelche
dieAnforderungen der
oib
-Richtlinie
2
aufgrund des
Verwendungszweckes oder der Bauweise nicht
anwendbar sind.
Brandschutzkonzepte
Grundsätzlich besteht auch dieMöglichkeit, von
den angeführtenAnforderungen der Richtlinie
abzuweichen, wenn die Schutzziele:
_Vorbeugung der Gefährdung von Leben und
Gesundheit von Personen durchBrand und
_ Einschränkung der Brandausbreitung,
auf gleichemNiveauwie bei Anwendungder Richt­
linie erreicht werden. Hierzu ist der
oib
-Leitfaden
„Abweichungen imBrandschutz undBrandschutz-
konzepte“ [
1
] anzuwenden.
Gegenstand
GK2
(1)
GK3
GK4
GK5
1
Wände von Treppenhäusern
1.1 in oberirdischenGeschoßen
(2)
REI 30 REI 60
REI 60
REI 90 undA2
EI 30
EI 60
EI 60
EI 90 undA2
1.2 in unterirdischenGeschoßen
REI 60 REI 90 undA2
REI 90 undA2
REI 90 undA2
EI 60
EI 90 undA2
EI 90 undA2
EI 90 undA2
2
Decke über dem Treppenhaus
(3)
REI 30
REI 60
REI 60
REI 90 undA2
3
Türen inWänden von Treppenhäusern
3.1 zuWohnungen
EI
2
30
EI
2
30
EI
2
30
3.2 zu Betriebseinheiten
EI
2
30
EI
2
30-C
EI
2
30-C
EI
2
30-C
3.3 zuGängen in oberirdischenGeschoßen
(4)
E 30-C
E 30-C
E 30-C
3.4 zuGängenundRäumen inunterirdischenGeschoßen EI
2
30 EI
2
30-C
EI
2
30-C
EI
2
30-C
4
Treppenläufe und Podeste
4.1 in Treppenhäusern
R30
R60
R60
R90 undA2
4.2 in Treppenhäusern, in die ausschließlich Türen
R30 oder A2
A2
R30 undA2
in E 30-C bzw. EI
2
30-C führen
5 Rauchabzugseinrichtung
5.1 Lage
an der obersten Stelle
an der obersten Stelle des Treppenhauses
des Treppenhauses
(5)
5.2 Größe
geometrisch freier Quer-
geometrisch freier Querschnitt von 1m
2
schnitt von 1m
2
(5)
5.3 Auslöseeinrichtung
in der Angriffsebene der
in der Angriffsebene der
in der Angriffsebene der
Feuerwehr sowie beim
Feuerwehr sowie beim Feuerwehr sowie beim
obersten Podest des
obersten Podest des
obersten Podest des
Treppenhausesmit
Treppenhausesmit
Treppenhausesmit
Zugängen zuAufenthalts-
Zugängen zuAufenthalts- Zugängen zuAufenthalts-
räumen;
räumen;
räumen;
unabhängig vom
unabhängig vom
unabhängig vom
öffentlichen Stromnetz
(5)
öffentlichen
öffentlichen Stromnetz
Stromnetz
und über ein rauchemp-
findliches Element
an der Decke
6 Außentreppen
R30 oder A2 und imBrand- A2 und imBrandfall keine Beeinträchtigung
fall keine Beeinträchtigung durch Flammeneinwirkung und gefahrbringende
durch Flammeneinwirkung Strahlungswärme
und gefahrbringende Strah-
lungswärme
(1)
Gilt nicht für Reihenhäuser sowie Gebäudemit nicht mehr als zwei Wohnungen.
(2)
Anforderungen an den Feuerwiderstand sind nicht erforderlich für Außenwände von Treppenhäusern, die aus BaustoffenA2 bestehen und die durch
andere an diese Außenwände anschließende Gebäudeteile imBrandfall nicht gefährdet werden können.
(3)
Von denAnforderungen kann abgewichenwerden, wenn eine Brandübertragung von den angrenzenden Bauwerksteilen auf das Treppenhaus durch
geeigneteMaßnahmen verhindert wird.
(4)
Für die Türen umgebende Glasflächenmit einer Fläche von nicht mehr als demDreifachen der Türblattfläche genügt EI 30.
(5)
Die Rauchabzugseinrichtung kann entfallen, wenn in jedemGeschoß unmittelbar ins Freie führende Fenster mit einem freienQuerschnitt von jeweils
mindestens 0,5m
2
angeordnet sind, die von Stand aus ohne fremdeHilfsmittel geöffnet werden können.
Tabelle
5
: Anforderungen an Treppenhäuser bzw. Außentreppen imVerlauf von Fluchtwegen gemäß Punkt
5.1.1
(c) nach Tabelle
3
der oib
-Richtlinie
2
1,2,3,4,5,6 8,9,10,11,12,13,14,15,16,17,...25
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