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Für eine angemessene Vergütung
Entwicklung von Leistungsbildern für den vorgefertigten Holzbau

erschienen in
Zuschnitt 70 Planungsprozesse, Juni 2018

Der Holzbau weist aufgrund der Materialspezifika sowie der Vorfertigung Besonderheiten in puncto Planungsumfang und Detaillierungsgrad auf. Da der Leistungsumfang der Planer im Hochbau (Architekt, Tragwerksplaner, TGA-Planer) sowohl in Deutschland als auch in Österreich in den länderspezifischen Leistungsbildern und Vergütungsrichtlinien auf die Abläufe der konventionellen mineralischen Bauweise abgestimmt ist, werden die Anforderungen des modernen Holzbaus darin kaum berücksichtigt.

Der Umstand, dass im vorgefertigten Holzbau zu einem frühen Zeitpunkt ein wesentlich höherer Detaillierungsgrad notwendig ist, dafür ausreichende Planungszeit in frühen Planungsphasen zu berücksichtigen ist und es einer frühzeitigen Einbindung der Holzbaukompetenz ins Planungsteam bedarf, fordert eine Adaptierung der bestehenden Leistungsbilder. Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojekts leanWOOD an der TU München bestätigen dies.

Die gängigen Leistungsbilder basieren auf den Gesetzmäßigkeiten und Prozessen der konventionellen Vor-Ort-Bauweise, die eine umfassende und detaillierte Ausarbeitung der Planung erst in der Leistungsphase 5 und teilweise baubegleitend erforderlich machen. Im Gegensatz dazu verlangen die Planungs-, Produktions- und Ausführungsprozesse beim vorgefertigten Bauen mit Holz eine vertiefte Ausarbeitung und Detaillierung der Planung bereits zum Ende der Entwurfsphase. Der mit Abschluss des Entwurfs erzielte Planungsstand bildet demnach die Basis für eine weitgehend störungsfreie Projektabwicklung mit hoher Kosten- und Terminsicherheit.

Dieser Umstand führt zu einer Verschiebung von Leistungen innerhalb der gängigen Leistungsbilder. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (hoai) in Deutschland bietet die Möglichkeit, auf diese holzbauspezifischen Planungsabläufe zu reagieren und lässt Verschiebungen des Leistungsumfangs zu. Die Gestaltung des jeweiligen Leistungsbildes, insbesondere die individuelle Zuordnung der Grundleistungen in den Planungsablauf des Planerteams ist projektspezifisch und bei Auftragserteilung vertraglich festzulegen.

Im Rahmen von leanWOOD wurden die Leistungsbilder in Deutschland für alle Planer dahingehend überarbeitet und stehen als pdf zum Download zur Verfügung (www.leanwood.eu). Auf Grundlage der für Deutschland gesetzlich verpflichtenden hoai 2013 wurde ein holzbaugerechteres Leistungsbild für die Leistungsphasen 1 bis 5 erstellt.

Im Vergleich dazu wird in Österreich aktuell eine Überarbeitung der bisher baustoffneutralen Leistungsbilder mit dem Fokus auf das vorgefertigte Bauen mit Holz und dessen Leistungsumfänge vorgenommen, welche die gesetzlich nicht verbindlichen, jedoch oftmals eingesetzten Empfehlungen für Leistungs- und Vergütungsmodelle (lm.vm.2014) in Form eines eigenen Leistungsbildes Holzbauplanung ergänzen sollen.

Diese angepassten Leistungsbilder für Architekten, Fachplaner (TW, TGA) und Sonderfachplaner sollen als Handlungsanweisungen sowie als Grundlage für die Erarbeitung werkvertraglicher Vereinbarungen dienen. Die Empfehlungen bilden in der Folge die Basis für eine angemessene und zeitgerechte Vergütung der Planungsleistung im Holzbau.


verfasst von

Jörg Koppelhuber

Koppelhuber² und Partner

Sandra Schuster

Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur Entwerfen und Holzbau der TU München
www.holz.ar.tum.de

Erschienen in

Zuschnitt 70
Planungsprozesse

Holzbaugerecht planen heißt vordenken statt nacharbeiten

8,00 €

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Zuschnitt 70 - Planungsprozesse

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