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Wertschöpfungskette
Zur Holzschreibung ins Gasthaus

Holzverlass: Einmal im Jahr bieten die Österreichischen Bundesforste allen zum Waldbesitz Berechtigten die Möglichkeit, ihren Jahresbedarf an Holz anzumelden.

erschienen in
Zuschnitt 42 Obendrauf, Juni 2011
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Früher einmal war Wald- und Weideland ausreichend vorhanden. Vom 6. Jahrhundert an, als die Bajuwaren auf dem Gebiet des heutigen Österreich sesshaft wurden, nutzten sie diese Flächen gemeinschaftlich. Ab dem 10. Jahrhundert erhoben die Landesfürsten und Gutsherren zunehmend Anspruch auf den Gemeinschaftsbesitz und machten ihn nach und nach zu ihrem Privateigentum, wobei den Bauern das Recht zur Nutzung der Wälder und Weiden weiterhin erhalten blieb. Mit dem Wachsen der Bevölkerung und einer immer größeren Nachfrage nach Holz durch die Industrie und den Bergbau kam es auch immer öfter zu Konflikten. Schon ab dem 16. Jahrhundert versuchte man die Wald- und Wiesenrechte der Bauern einzuschränken. Doch erst Kaiser Franz Joseph I. erließ am 4. Juli 1859 ein Reichs-Gesetz-Blatt, in dem er das Ausmaß der Wald- und Wiesenrechte regelte. Jeder Liegenschaft wurde ein Recht auf Nutz-, Brenn- und Bauholz, abhängig von der Größe der Liegenschaft und dem Beruf des Eigen­tümers, eingeräumt. Ein Bäcker brauchte vor allem Holz für seinen Ofen, ein Landwirt zusätzliches ­Weideland und Streu für seine Tiere.

Heutzutage gehört ein Großteil der Wälder und Weideflächen, die mit Holzbezugs- und Weiderechten belastet sind, den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf). Die Urkunden, die zwischen 1850 und 1870 erstellt wurden, sind aber bis heute gültig. ­Darin sind Holzungs- und Bezugsrechte, Weiderechte und anderweitige Feldrechte festgehalten.

Der Einforstungsverband, der in 23 Genossenschaf­ten untergliedert ist und heute 11.300 einforstungsberechtigte Liegenschaftseigentümer vertritt, stellt seinen Mitgliedern auf seinen Internetseiten Dokumente als Download zur Verfügung, mit deren Hilfe sie die in Kurrentschrift geschriebenen Urkunden transkribieren oder Einheiten wie Klafter oder Pfund in heutige Maßeinheiten übersetzen können.

Einmal im Jahr bieten die ÖBf allen Berechtigten die Möglichkeit, ihren Jahresbedarf anzumelden. Früher nannte man dies Holzschreibung, da aufgeschrieben wird, wie viel Holz jeder für das laufende Jahr beansprucht. Inzwischen hat sich dafür die Bezeichnung Holzverlass eingebürgert. Der Forstbetrieb Inneres Salzkammergut setzt diesen Holzverlass jedes Jahr im März über zwei Wochen verteilt an. Als Treffpunkt dienen immer Wirtshäuser in den jeweiligen Gemeinden. Der erste Treffpunkt im heurigen Jahr war der Gasthof Veit in Gössl am Grundlsee. Die Förster Johannes Wank, Thomas Kranabitl und Bernhard Pliem von den ÖBf treffen als Erste ein. Sie setzen sich in die kleine, holzvertäfelte Gaststube an den großen Tisch gleich neben dem Eingang. Ab 9 Uhr beginnt ein Kommen und Gehen, das immer nach dem gleichen Schema abläuft: Die Berechtigten, meist Männer, kommen herein, grüßen, gehen zum Kassier der Einforstungsgenossenschaft, der an einem kleinen Tisch im hinteren Teil des Raumes sitzt, bezahlen ihren Mitgliedsbeitrag und warten dann, bis sie an der Reihe sind, um mit den Herren der ÖBf zu reden. Im Gespräch mit den Förstern geht es darum, den Holzbedarf für das laufende Jahr anzumelden. Meist ist dies schnell getan, da ein Großteil der Einforstungsberechtigten im Minus ist, das heißt, sie haben in den letzten Jahren mehr bezogen, als ihnen zusteht. Schuld daran ist der Sturm Kyrill, der 2007 auch im Inneren Salzkammergut große Schäden angerichtet hat. Da man die vielen ausgerissenen Bäume nicht liegen lassen konnte, sondern verwerten musste, wurden damals alle Einforstungs­berechtig­ten zu einer Zehnjahres-Vorausabnahme verpflichtet.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, seinen Holzanspruch wahrzunehmen: Man kann seinen Anteil selbst schlägern. Doch da immer weniger über die entsprechende Ausrüstung, geschweige denn das Fachwissen verfügen, übergeben viele ihren Anteil den ÖBf gegen ein entsprechendes Entgelt. Eine dritte Möglichkeit ist, seinen jährlichen Anteil an einen Holzhändler zu verkaufen. Bei dieser Variante kann man sich auch einen Teil des geschlägerten Holzes sichern und den Rest über den Holzhändler verkaufen lassen.

Der Holzverlass endet noch vor dem Mittagessen im Gasthaus Veit und geht dann nach der Mittagspause im 5 km entfernten Alpengasthof Schraml in Grundlsee weiter. Hier geht es schon viel geschäftiger zu. Natürlich stehen heute auch Telefon und Internet zur Verfügung. Um seinen Anspruch anzumelden, muss man also nicht mehr unbedingt zu den Terminen des Holzverlasses erscheinen. »Früher einmal dauerte das in einem Gasthaus einen ganzen Tag, oft auch bis in die Nacht hinein«, erzählt Christian Hollwöger, Architekt in Wien und Einforstungsberechtigter in der Gemeinde Bad Aussee. »Man ist damals nicht anders zusammengekommen.«

Ausübung Holzbezugs- und Weiderechte 2010

Bundesland Holzbezugsrechte
Festmeter
Weiderechte
Großvieheinheit
Tirol 27.000 28.247
Salzburg 139.037 9.900
Kärnten  60 353
Oberösterreich 32.438 2.190
Niederösterreich - 597
Steiermark 19.882 2.584
Burgenland 8 -
Summe 218.425 43.871

Info

Verband der Einforstungs­genossenschaften http://members.aon.at/­einforstung/
Österreichische Bundes­forste AG www.bundesforste.at

Fotos

© Kurt Zweifel


verfasst von

Anne Isopp

ist freie Architekturjournalistin, -publizistin und Podcasterin in Wien. Sie war von 2009 bis 2020 Chefredakteurin der Zeitschrift Zuschnitt. In ihrem Architekturpodcast Morgenbau spricht sie mit Menschen aus der Baubranche über nachhaltiges Bauen.

Erschienen in

Zuschnitt 42
Obendrauf

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