Für den mindesterforderlichen Schallschutz im Wohn- und Bürobau sind derzeit die verschiedenen Baugesetze und Bauordnungen der Länder maßgebend. Zu beachten ist, dass mit der Einhaltung des Mindestschallschutzes keineswegs jeglicher Lärm aus der Nachbarwohnung unhörbar wird, dazu ist ein erhöhter Schallschutz erforderlich.
Die deutlich unterschiedlichen Anforderungen im Baubereich stellen eine Erschwernis für alle Beteiligten dar. Dies betrifft nicht nur den Schallschutz, sondern alle bautechnischen Vorschriften. Um österreichweit einheitliche Bestimmungen für den Baubereich, der weitgehend in die Kompetenz der Länder fällt, festzulegen, wurde durch das Österreichische Institut für Bautechnik (oib) eine Vereinbarung gemäß Art. 15a b-vg über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften erarbeitet.
Nach der Verlautbarung dieser Vereinbarung in den einzelnen Bundesländern ist ihre Umsetzung ab 2006 geplant. Sie enthält Zielformulierungen für die sechs wesentlichen Anforderungen entsprechend der europäischen Bauproduktenrichtlinie: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brand, Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz. Diese allgemeinen Vorgaben werden durch Richtlinien präzisiert. Damit sollen dann auch im Schallschutz einheitliche Vorgaben gelten, wobei sich die Werte an den bewährten Vorgaben der ÖNORM B 8115-2 orientieren.
Für Wohnungstrennwände und -decken wird eine Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w von 55dB als Mindestwert einzuhalten sein, 60dB für Reihenwohnungen und -häuser. Für Wohnungstrenndecken wird ein höchstzulässiger bewerteter Standard-Trittschallpegel L’nT,w von 48dB gefordert werden, bei Reihenwohnungen und -häusern max. 46dB.
Bundesland | Anforderung an den Schallschutz von Wohnungstrenndecken | Anforderung an den Schallschutz von Wohnungstrennwänden |
---|---|---|
Burgenland | Stand der Technik – Vermeidung unzumutbarer Belästigung | |
Kärnten | dem Verwendungszweck entsprechend schalldämmend | |
Niederösterreich | Rw ≥ 57dB LnT,w ≤ 48dB* |
Rw ≥ 57dB |
Oberösterreich | DnT,w ≥ 55dB L’nT,w ≤ 48dB |
DnT,w ≥ 55dB |
Salzburg | (Verweis auf ÖNORM B8115-2) DnT,w ≥ 55dB L’nT,w ≤ 48dB |
(Verweis auf ÖNORM B8115-2) DnT,w ≥ 55dB |
Steiermark | Gewährleistung zufriedenstellender Wohn- und Arbeitsbedingungen, keine Gesundheitsgefährdung (Wohnbauförderung: ÖNORM B8115 T2) | |
Tirol | Stand der Technik | |
Vorarlberg | (Verweis auf ÖNORM B8115-2) DnT,w ≥ 55dB L’nT,w ≤ 48dB |
(Verweis auf ÖNORM B8115-2) DnT,w ≥ 55dB |
Wien | Rw ≥ 58dB LnT,w ≤ 48dB* |
Rw ≥ 58dB |