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Chemischer Holzschutz: Übel oder Notwendigkeit?

Chemische Holzschutzmaßnahmen sind dann erforderlich, wenn trotz Einhaltung aller baulichen Holzschutzmaßnahmen Schäden an Holzbauteilen durch holzzerstörende Organismen zu erwarten sind.

erschienen in
Zuschnitt 21 Schutz S(ch)ichten, März 2006
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Welche Assoziationen hatten Sie beim Lesen dieses Titels? Geht es Ihnen wie vielen Menschen – alleine der Begriff chemischer Holzschutz löst bereits negative Assoziationen aus? Wieso lässt sich über chemischen Holzschutz so selten frei von Emotionen diskutieren? Der bauliche Holzschutz wird erfreulicherweise als Selbstverständlichkeit anerkannt und der Oberflächenschutz als unentbehrlich gutgeheißen. Die Meinungen über chemischen Holzschutz hingegen klaffen diametral auseinander.

Was ist chemischer Holzschutz?

Per definitionem sind Holzschutzmittel Wirkstoffe oder wirkstoffhältige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Damit sind Holzschutzmittel klar abgegrenzt von Anstrichstoffen ohne Wirkstoffe wie Lacke, Lasuren oder Farben, die in erster Linie die Aufgabe haben, dekorativ zu wirken und das Holz physikalisch zu schützen. Chemischer Holzschutz ist Holzschutz unter Zuhilfenahme von Holzschutzmitteln. Vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen werden daher immer zur Verhinderung von möglichen Schäden durch einen Pilz- und/ oder Insektenbefall gesetzt. Vor der Verwendung von Holzschutzmitteln bzw. dem Einsatz von chemisch geschütztem Holz sind dabei in allen Fällen die Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes auszuschöpfen.

Holz ist ein organisches Produkt und unterliegt als solches einem natürlichen Kreislauf von Aufbau und Abbau. Spezialisierte Organismen wie Pilze und Insekten nützen Holz als Lebens- bzw. Nahrungsgrundlage, zersetzen es dabei und führen die zersetzte Holzsubstanz als Nährstoff der Natur zurück. Insekten und Pilze unterscheiden nicht, ob Holz vom Menschen unberührt im Wald oder im verbauten Zustand in Gebäuden vorliegt. Voraussetzung für einen Angriff ist, dass die den Organismen zuträglichen Bedingungen vorliegen.

Wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung eines Pilzes in Holz ist die Holzfeuchtigkeit. Erst ab einer Holzfeuchtigkeit von >20% ist normalerweise ein Wachstum der Holzpilze möglich. Für die Praxis bedeutet dies, dass überall dort, wo durch bauliche Maßnahmen das Erreichen und die Aufrechterhaltung von Holzfeuchtigkeiten von >20% über einen längeren Zeitraum nicht verhindert werden kann, vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen gegen Pilze zu setzen sind. Trockenholzinsekten hingegen können durch das Vermeiden von Feuchtigkeitsanreicherungen alleine nicht am Befall unserer einheimischen Bauhölzer Fichte, Kiefer und Lärche gehindert werden. Das Splintholz dieser Hölzer ist gegenüber Hausbock- und Nagekäferbefall anfällig, und die Larven dieser Insektenarten können Holz bereits ab Holzfeuchtigkeiten von >10% besiedeln, Holzfeuchtigkeiten also, die das hygroskopische Baumaterial Holz unter »üblichen« Umgebungsbedingungen annimmt. Verhindert werden kann ein Insektenbefall durch die Verwendung resistenter Hölzer, einer allseitig geschlossenen Abdeckung oder durch den Einsatz eines vorbeugenden chemischen Holzschutzes.

Chemische Holzschutzmaßnahmen sind also dann erforderlich, wenn trotz Einhaltung aller baulichen Holzschutzmaßnahmen Schäden an Holzbauteilen durch holzzerstörende Organismen zu erwarten sind.

Diese Überlegungen fanden Eingang und Ausdruck in europäischen und österreichischen Normen. Die Holzschutznormen hier anzuführen, würde den vorgegebenen Platz sprengen, es sollen vielmehr Überlegungen angestellt werden, inwiefern die Forderungen der Normen, chemischen Holzschutz auszuführen, den Gesetzmäßigkeiten des Baustoffes Holz und den Lebensbedingungen der Holzschädlinge entsprechen.

Natürliche Dauerhaftigkeit, Umgebungsbedingungen und Gebrauchsdauer

Das Kernholz unserer einheimischen Bauhölzer Fichte, Kiefer und Lärche ist als wenig dauerhaft (Fichte) bzw. mäßig bis wenig dauerhaft (Kiefer und Lärche) eingestuft. Je weniger dauerhaft, desto weniger Widerstandskraft setzen Hölzer bei Befeuchtung einem Angriff holzzerstörender Pilze gegenüber. Der Einsatz von Hölzern mit einer ausreichenden natürlichen Dauerhaftigkeit erübrigt einen Einsatz von Holzschutzmitteln. Ist die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart nicht ausreichend für die gewünschte Gebrauchsdauer eines Bauteils, dann ist eine Holzschutzmittelbehandlung erforderlich.

Schäden an Holz durch holzzerstörende Organismen werden häufig einfach nicht zur Kenntnis genommen, durchaus nach dem Motto »weil nicht sein kann, was nicht sein darf«. Im Schadensfall wird dann davon gesprochen, dass ein Bauteil alt war, oder schlicht von »Materialermüdung«. Tatsächlich hat der Zahn der Zeit aber insofern seine Spuren hinterlassen, als eingetreten ist, was nicht eintreten dürfte: Befeuchtung führte zu einem Pilzbefall, dieser zu Masse- und Festigkeitsverlusten im Holz, bis der Bauteil seine Funktion nicht mehr erfüllen konnte. Wer kann die Trockenheit eines Bauteils über seine gesamte Gebrauchsdauer garantieren? Vielfach bestritten wird ferner, dass unsere einheimischen Trockenholzinsekten verbautes Holz befallen. An der Holzforschung Austria sind wir jedoch häufig mit der Anfrage konfrontiert, wie ein vorliegender Insektenbefall (z.B. in Dachkonstruktionen) bekämpft werden kann. Das ist besonders dann unangenehm, wenn der Dachraum als Wohnraum adaptiert wurde und nun sämtliche Holzkonstruktionen nicht mehr zugänglich sind.

Wesentlichen Einfluss auf die Schadenswahrscheinlichkeit von Holzbauteilen haben die Umgebungsbedingungen, denen Holzbauteile während ihrer Verwendung ausgesetzt sind. Je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Bauteil im Laufe seiner Verwendung erhöhte Holzfeuchtigkeiten annehmen kann, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung. Dementsprechend steigt die Anforderung, chemischen Holzschutz auszuführen. Diese Umgebungsbedingungen sind in ÖNORM B 3802-2 unter dem Begriff Gebrauchsklassen beschrieben.

Wann ist chemischer Holzschutz erforderlich?

Im trockenen Wohnbereich (Gebrauchsklasse 0, z.B. Fußböden oder Möbel) besteht keine Gefahr von Holzschädigungen durch holzzerstörende Organismen,1 chemischer Holzschutz ist hier nicht erforderlich. In Gebrauchsklasse 1 (z.B. Zwischendecken) besteht für Hölzer mit statischer und/oder aussteifender Funktion die Forderung, einen insektenvorbeugenden Schutz auszuführen2. In Gebrauchsklasse 2 und 3 (z.B. Balkone, Fassadenelemente) wird für die Entscheidung für oder gegen chemischen Holzschutz grundsätzlich unterschieden, ob ein Holzbauteil statische und/oder aussteifende bzw. ausschließlich dekorative Funktion hat. Der Ausfall eines Bauteils mit statischer und/oder aussteifender Funktion kann schwerwiegende Folgen haben, weshalb für solche Bauteile ein vorbeugender chemischer Holzschutz gegen holzzerstörende Pilze und Insekten auszuführen ist. Ein chemischer Holzschutz gegen holzverfärbende Pilze (Bläueschutz) ist für solche Bauteile nicht unbedingt erforderlich, kann jedoch notwendig sein, um die schützende und dekorative Funktion einer Oberflächenbeschichtung von Holz im Außenbereich zu erhalten (siehe ÖNORM B 3802-2). Holz kann nach erneuter Befeuchtung von Bläuepilzen bewachsen werden, was bei maltechnisch behandeltem Holz bis zum Abheben der Beschichtung führen kann. Daher wird vor einer Oberflächenbeschichtung eine Holzschutzgrundierung bzw. eine Imprägnierlasur mit Wirkstoffen gegen Bläuepilze aufgebracht. Der Tatsache, dass hier bereits ein chemischer Holzschutz ausgeführt wird, sind sich viele nicht bewusst. Eine bläuewidrige Ausrüstung ist, aus denselben Gründen, auch bei Beschichtungssystemen für maßhaltige Bauteile wie Fenster und Außentüren notwendig. Wirkstoffe, die in einem Holzschutzmittel für den bewitterten Außenbereich eingesetzt werden, müssen gegen Auswaschung beständig sein. Hölzer, die in dauerndem Erd- und/ oder Wasserkontakt eingesetzt werden (Gebrauchsklasse 4, z.B. Masten, Zaunpfähle) und somit einer ständigen Befeuchtung ausgesetzt sind, benötigen einen vorbeugenden chemischen Holzschutz gegen holzzerstörende Pilze und Insekten. Holzschutzmittel, die in diesem Bereich eingesetzt werden, müssen einen Langzeitschutz für Hölzer im Erdkontakt aufweisen und bei der Erstbehandlung muss ein Vollschutz erreicht werden, wie dies durch Kesseldruckverfahren erzielt wird.

Letztendlich hängt die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes auch von der gewünschten bzw. geforderten Gebrauchsdauer eines Bauteils ab. Wenn ein Bauteil nur eine kurze Gebrauchsdauer aufweisen muss (temporärer Bauteil bzw. als austauschbarer Verschleißteil konzipierter Bauteil), kann unter Umständen eine weniger intensive Schutzbehandlung ausreichend sein oder eine Holzschutzmittelbehandlung sogar unterbleiben.

Zusammenfassend kann gesagt werden

Die Entscheidung für oder gegen chemische Holzschutzmaßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der Konstruktion, der natürlichen Dauerhaftigkeit der eingesetzten Holzart, der geplanten Beanspruchung des Holzes in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen sowie der geplanten bzw. geforderten Gebrauchsdauer. Ist die natürliche Dauerhaftigkeit einer Holzart nicht ausreichend für den gewünschten Einsatzbereich bzw. die geforderte Gebrauchsdauer einer Konstruktion, dann ist eine Holzschutzmittelbehandlung erforderlich.

Werden chemische Holzschutzmaßnahmen gesetzt, so sind Ein- oder Aufbringverfahren und erforderliche Ein- oder Aufbringmengen des jeweiligen Holzschutzmittels sowie die Einhaltung der geforderten Fixierungszeiten zu berücksichtigen. Bis zum vollständigen Greifen der Biozidprodukterichtlinie der EU unterliegen in Österreich nur jene Holzschutzmittel einem strengen Prüf- und Bewertungsverfahren, die ein gültiges Anerkennungszertifikat der Arbeitsgemeinschaft Holzschutzmittel (arge-hs) besitzen und in das Österreichische Holzschutzmittelverzeichnis (zu finden u.a. unter www.holzforschung.at im Serviceportal) aufgenommen worden sind. Nur so besteht für den/ die AnwenderIn die Gewährleistung, Holzschutzmittel zu verarbeiten, die eine ausreichende biologische Wirksamkeit aufweisen und in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Nicht-Ziel-Organismen ein verträgliches Produkt sind. Damit hat die arge-hs – auf freiwilliger Basis – schon vor Jahren vorweggenommen, was die eu im Zuge der Biozidprodukterichtlinie u.a. umzusetzen begann.

Chemischer Holzschutz – Übel oder Notwendigkeit?

Chemischer Holzschutz hat durchaus einen für Menschen unmittelbar erkennbaren Nutzen. Einen Nutzen, der in erster Linie in der Verlängerung der Gebrauchsdauer der eingesetzten Bauteile liegt. Ausreichend geschütztes Holz verringert die Gefahr eines frühzeitigen Ausfalls von Bauteilen. In vielen Anwendungsbereichen wird die Verwendung einheimischer Hölzer mit geringer Dauerhaftigkeit überhaupt erst durch Holzschutzmittel ermöglicht, und es gilt noch immer der Leitsatz: »So wenig chemischer Holzschutz wie möglich, so viel chemischer Holzschutz wie nötig«.

1 abgesehen von Befall durch Splintholzkäfer; diese können jedoch nur stärkereiche Laubhölzer befallen.

2 sofern nicht eine fehlende Notwendigkeit, wie in ÖNORM B 3802-2 angeführt, vorliegt.

Kontakt

Holzforschung Austria
Franz Grill-Straße 7
A-1030 Wien
T +43(0)1/7982623-23
n.pfabigan(at)holzforschung.at
www.holzforschung.at


verfasst von

Notburga Pfabigan

  • geboren 1968
  • 1988–94 Studium der Biologie an der Uni Wien
  • Diplomarbeit an der TU Wien
  • seit 1995 Mitarbeiterin der Holzforschung Austria, Arbeitsschwerpunkte: Chemischer Holzschutz, Holzschutzmittelprüfung und Schädlingsbestimmung

Erschienen in

Zuschnitt 21
Schutz S(ch)ichten

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