Zum Hauptinhalt springen

Nutzungsvereinbarung – Protokoll eines Dialogs

erschienen in
Zuschnitt 25 Aber sicher, März 2007
Sie besuchen eine Archiv-Seite. Möglicherweise sind nicht alle Darstellungen korrekt.

Werden Schadensfälle im Bauwesen von einem breiten Publikum wahrgenommen, wie das bei den tragischen Ereignissen von Bad Reichenhall, D (Einsturz einer Holzkonstruktion mit 15 Toten), Gretzenbach, CH (Einsturz einer Stahlbetondecke mit 7 Toten) und Kattowitz, PL (Einsturz einer Stahlkonstruktion mit 65 Toten) der Fall war, so werden die Verantwortlichkeiten der Akteure und die Abläufe beim Bau und Betrieb von Bauwerken auch außerhalb der Fachwelt diskutiert. Dabei stehen oft die Ausführungsqualität und der mangelnde Unterhalt während der Nutzung im Vordergrund.

Die Grundlagen für Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit eines Bauwerks und damit die Weichen für eine dauerhaft standsichere Konstruktion werden aber schon viel früher, nämlich während der Projektierung gelegt. Die festzulegenden Anforderungen fallen, je nach Fragestellung, in den Bereich der Bauherrschaft oder der Projektverfasser. Nicht alle Projektbeteiligten sind sich der – auch wirtschaftlichen – Tragweite der dabei festgelegten Parameter bewusst. Der Tragwerksplaner wird vielfach mit Verweis auf einschlägige Normen, die aber oft nur Richtwerte angeben, sich selber überlassen. Er erstellt die sogenannten »(Last)Annahmen« als Teil der statischen Berechnung. Diese sind jedoch meist nicht in der Sprache des Bauherrn gehalten und damit für Nutzer nur bedingt verständlich. In der Schweiz wurde darum im Rahmen der sia Norm 260 »Grundlagen der Projektierung von Tragwerken« (entspricht ÖNORM B 1990-1) ein Instrument mit dem Titel »Nutzungsvereinbarung« geschaffen. Sie ist aufgrund eines Dialogs zwischen Bauherrschaft und Projektverfassenden zu erstellen und beschreibt die Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie die grundlegenden Anforderungen und Vorschriften für Projektierung, Ausführung und Nutzung des Bauwerks. Sie ist in einer für die Bauherrschaft verständlichen Sprache abgefasst, soll alle Entscheidungen enthalten, die von den Projektverfassenden nicht allein verantwortet werden können, wird während der Projektierung laufend nachgeführt, von Projektverfassern und Bauherren unterschrieben und ist Teil der Bauwerksakten. Durch den für die Erstellung nötigen Dialog entstehen bei allen Beteiligten eine Sensibilität für die Aspekte Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit sowie ein Grundlagendokument für weitere, im Projektverlauf zu erarbeitende, die Sicherheit beeinflussende Bauwerksakten wie Kontroll-, Nutzungs- und Unterhaltsplan. Art und Umfang der Nutzungsvereinbarung werden an die Größe und Bedeutung des Bauwerks angepasst. Die sia Norm 260 und die Fachliteratur geben Hinweise zum Inhalt.

Phasen eines Projekts und die für die Qualitätssicherung maßgebenden Bauwerksakten in Anlehnung an SIA Norm 260:

  1. Projektierung, Nutzungsvereinbarung
  2. Ausführung, Kontrollplan
  3. Nutzung/Erhaltung, Nutzungsanweisungen, Überwachungsplan, Unterhaltsplan

Die folgende Aufzählung zeigt beispielhaft Punkte und sich daraus ergebende Auswirkungen, die in einer Nutzungsvereinbarung definiert werden können:

Definition der Lebensdauer der einzelnen Bauteile

Dadurch wird der Nutzer für den Unterhalt sensibilisiert. Wünscht er etwa eine besonders hohe Lebensdauer der Fassade oder der Dachabdichtung, so hat das Auswirkungen auf einen gegebenenfalls zu erstellenden Unterhaltsplan bzw. Inspektionsintervalle. Wird für das Tragwerk eine andere Lebensdauer definiert als für die Haustechnik, so ist dies bei der Installationsführung allenfalls zu berücksichtigen.

Nutzlasten

Die Angaben sind in für den Bauherrn verständlichen Größen zu definieren und in Plänen einzutragen. Welcher Teil einer Decke muss z.B. mit einem 40t LKW befahren werden können? Der Statiker muss dies dann für die Berechnung in »normgerechte« Einheiten umsetzen.

Dachentwässerung

Das Entwässerungskonzept ist nachvollziehbar festzuhalten, ebenso wie die Vorgehensweise bei der Verstopfung von Abläufen, ob dadurch höhere Lasten zu erwarten sind und welche Rückschlüsse auf den Unterhaltplan zu ziehen sind.

Schneelasten

Zuerst ist zu klären, ob die charakteristischen Werte der Norm anzusetzen sind bzw. ob in Fällen, bei denen die Norm besonders ungünstige Annahmen vorsieht (Höhensprünge bei Gebäuden usw.), vom Richtwert der Norm abgewichen werden kann, um eine wirtschaftlichere oder formal überzeugendere Lösung zu ermöglichen. Etwaige Auswirkungen auf die Nutzung sind danach genauso zu bestimmen wie ob ab einer gewissen Belastung in bestimmten Bereichen, Schnee abgeschaufelt werden muss. Angaben zum nötigen Prozedere (Festlegen der Grenzbelastung und Messen der Schneelast) sind in den Nutzungsanweisungen darzulegen.

Anforderungen an Betrieb und Unterhalt

Prüfung der Notwendigkeit der Zugänglichkeit von Teilen des Tragwerks und der Demontierbarkeit von Teilen der Struktur für betriebliche Zwecke, um den reibungslosen Betrieb und Unterhalt eines Gebäudes gewährleisten zu können.

Gebrauchstauglichkeit

Vereinbarungen bzgl. der Gebrauchstauglichkeit betreffen vor allem das Verformungs- und Schwingungsverhalten von Bauteilen.

Außergewöhnliche Auswirkungen

Die Parameter für die Erdbebenmessung, soweit nicht vorgegeben, müssen vereinbart werden. Das Gleiche gilt für den Umgang mit anderen außergewöhnlichen Einwirkungen wie Anprall auf Stützen, Hochwasser, Lawinen usw.

Brand

Die Nutzungsvereinbarung kann Angaben dazu enthalten, wie die betreffenden Brandschutzanforderungen erfüllt werden (Dimensionierung, Verkleidung, Schutzanstrich etc.) und gegebenenfalls zu warten sind.

 

Text
DI Konrad Merz
1984 Diplom als Bauingenieur
bis 1986 Mitarbeit bei einem Brettschichtholzhersteller
bis 1990 Assistent am Lehrstuhl für Holzkonstruktionen an der ETH Lausanne
bis 1993 MacMillan Bloedel Research in Vancouver
ab 1994 Merz Kaufmann Partner, Bauingenieure in Dornbirn

www.mkp-bauingenieure.com

Erschienen in

Zuschnitt 25
Aber sicher

... sollte man ab und zu etwas riskieren! Was aber ist Sicherheit, wenn es um’s Bauen geht? Ein subjektives Empfinden oder eine messbare Größe? Eine Frage von persönlicher Verantwortung aller Beteiligten oder von Politik und Gesetzgebung? Kaum ein anderer Begriff beinhaltet eine ähnlich große Bandbreite an Aspekten; denn niemand will, dass was passiert, doch wo verläuft die Grenze zwischen Unbesonnenheit und Überregulierung?

8,00 €

Zum Produkt   Download

Zuschnitt 25 - Aber sicher