Lehm
In Österreich gibt es weder Lehmbaunormen noch -regeln, man orientiert sich an den deutschen DIN-Normen bzw. für nicht genormte Lehmbaustoffe auch an den deutschen Lehmbauregeln.
In Deutschland kommen für nicht genormte und auf der Baustelle hergestellte Lehmbaustoffe die erstmals 1998 formulierten Lehmbauregeln zur Anwendung.
- Lehmbauregeln, 1999, Dachverband Lehm e. V.
Für bestimmte Produkte wurden die Lehmbauregeln 2013 von DIN-Normen abgelöst. Diese sind derzeit in einer überarbeiteten Fassung von 2018 für einzelne Produkte verfügbar und ermöglichen eine eindeutige Formulierung der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung von Lehmbaustoffen und Lehmbauteilen und stehen für Qualitätssicherung.
- DIN 18945: Lehmsteine
- DIN 18946: Lehmmauermörtel
- DIN 18947: Lehmputzmörtel
- DIN 18948: Lehmplatten
Ende September 2022 wurde ein Entwurf der E-DIN 18940 zum tragenden Lehmsteinmauerwerk veröffentlicht. Derzeit läuft die sogenannte Einspruchsphase, mit der Veröffentlichung der finalen Fassung wird im März 2023 gerechnet. Bereits jetzt lehnt man sich bei mehreren Bauvorhaben an diesen Normentwurf an. Nach E-DIN 18940 ist der Einsatz von Lehmsteinen nach DIN 18945 und Lehmmauermörtel nach DIN 18946 bis einschließlich Gebäudeklasse 4 zulässig.
- E-DIN 18940 Tragendes Lehmsteinmauerwerk – Konstruktion, Bemessung und Ausführung
Die Begriffe für die Anwendung der Normen und Regelungen für den Konformitätsnachweis für diese Lehmbaustoffe sind gesondert festgelegt.
- DIN 18942-1: Lehmbaustoffe und Lehmbauprodukte – Teil 1: Begriffe
- DIN 18942-100: Lehmbaustoffe und Lehmbauprodukte – Teil 100: Konformitätsnachweis
Besonders hervorzuheben ist das in Deutschland gültige Reinheitsgebot, d. h. stabilisierte Lehmbaustoffe (z. B. anhand von Zement- oder Kalkbeigaben) gelten nicht als Lehmbaustoffe. Chemische, nicht reversible Stabilisatoren wie Zement, Kalk oder Gips sind in Deutschland in Lehmbauprodukten aller Art nicht zugelassen. Solche Produkte sind unregulierte Baustoffe, weil sie keine Lehmbaustoffe und keine Kalk-, Gips- oder Zementputze sind. Diese Stabilisatoren negieren oder reduzieren die positiven Eigenschaften von Lehmbaustoffen.
Das Netzwerk Lehm, der österreichische Interessenverband für den Lehmbau, arbeitet derzeit an der Ausarbeitung von Lehmbauregeln für Österreich, deren Einhaltung die Bewilligungsverfahren hierzulande erleichtern soll.
Kontakt
Stroh
Der baurechtlich zulässige Einsatz von Stroh als Baustoff ist in Österreich derzeit nicht über eine allgemeine Zulassung geregelt, sondern durch Verwendung zertifizierter oder zugelassener Bauprodukte oder mittels entsprechender Einzelnachweise für verwendete Bauteile möglich. Derzeit liegt im Einsatzbereich als Dämmmaterial eine Zertifizierung für die Dämmstrohballen S-House über das Zulasssungsverfahren für eine Österreichische Technische Zulassung (ÖTZ) vor. Zudem gibt es für das Produkt SonnenKlee GmbH Bio-Baustrohballen eine Zertifizierung über die Europäisch Technische Bewertung (ETA – European Technical Assessment), die den Einsatz in Österreich und Deutschland ermöglicht. Aufgrund beider Zulassungen können diese Produkte für die Dämmung in Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen verwendet werden. Nicht abgedeckt ist die Verwendung als lastabtragendes Element.
- Österreichische Technische Zulassung (ÖTZ)
S-House Ballen - Europäisch Technische Bewertung ETA-10/0032
SonnenKlee GmbH Bio-Baustrohballen (vormals Waldland Baustrohballen)
Für Informationen über bestimmte Bauteilaufbauten lohnt ein Blick nach Deutschland. Hier gibt es für bestimmte Aufbauten allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, die zur Orientierung herangezogen werden können. Außerdem steht eine Strohbaurichtlinie als Beschreibung zum fachgerechten Bauen mit Stroh zur Verfügung.
- Strohbaurichtlinie SBR-2019