Für das Bauen nach kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien gibt es bis dato nur wenige rechtsgültige Standards, explizite Zertifizierungen oder normative Grundlagen. Im Folgenden haben wir eine Auswahl der bereits bestehenden Methoden und Regelungen und deren Wirkungsbereich in einer Übersicht zusammengestellt.
Zertifizierungen und Standards, Empfehlungen und Bewertungen
Cradle to Cradle Certified
Diese globale Zertifizierung umfasst Baumaterialien und Bauprodukte und bewertet diese anhand von fünf Kategorien: gesunder und sicherer Umgang mit Materialien, Wiederverwendung von Materialien, erneuerbare Energien, verantwortlicher Umgang mit Wasser, soziale Verantwortung.
www.c2ccertified.org
DGNB-Zertifizierung (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), DE
Die Zertifizierung betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Projekts im Hinblick auf Umweltwirkung und Ressourcenverbrauch sowie die Kosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung. Bewertet wird die Gesamtperformance eines Projekts anstatt einzelner Maßnahmen.
www.dgnb.de
ögni, AT
Zertifizierung nachhaltiger Gebäude und Quartiere nach dem europäischen Qualitätszertifikat dgnb.
www.ogni.at
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), DE
Instrument zur Planung und Bewertung nachhaltiger und in der Regel öffentlicher Bauvorhaben. Es ergänzt den „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundesbauministeriums als ganzheitliche Bewertungsmethodik für Gebäude und ihr Umfeld.
www.bnb-nachhaltigesbauen.de
Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS), CH
Der SNBS umfasst das Gebäude an sich und den Standort im Kontext seines Umfelds. Bewertet werden insgesamt 45 Indikatoren aus den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.
www.nnbs.ch
Minergie-ECO, CH
Ergänzung zu den drei Minergie-Baustandards durch die Themen Gesundheit und Bauökologie. Die ECO-Kriterien sind: lange Nutzungsdauer, tiefe Graue Energie, wenig Schadstoffe, gute Bauökologie.
www.minergie.ch
LEED v4-Zertifizierung (Leadership in Energy and Environmental Design), US, CA
Die internationale Zertifizierung LEED bezieht sich auf alle Phasen des Lebenszyklus, die Beurteilungskriterien umfassen: nachhaltiger Grund und Boden, Wassereffizienz, Energie und Atmosphäre, Materialien und Ressourcen, Innenraumqualität, Innovation und Designprozess.
www.usgbc.org
Europäische Taxonomie-Verordnung
Diese Verordnung enthält Kriterien, um anhand sechs verschiedener Umweltziele zu bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Damit soll der Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermittelt werden.
www.eur-lex.europa.eu
Level(s), Europäische Kommission
Mehrere Kernindikatoren sollen Aufschluss über die Ressourceneffizienz von Gebäuden im Lauf ihrer gesamten Lebensdauer geben. Im Fokus des Bewertungsrahmens stehen die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes, ressourceneffiziente Materiallebenszyklen, effiziente Nutzung von Wasserressourcen, gesunde und komfortable Räume, Anpassung und Widerstandsfähigkeit des Gebäudes gegenüber dem Klimawandel, die Kosten des gesamten Lebenszyklus und der Wert des Gebäudes.
www.environment.ec.europa.eu
Umweltproduktdeklarationen, EPDs
(Environmental Product Declarations)
EPDs beschreiben Baustoffe, Bauprodukte oder Baukomponenten im Hinblick auf ihre Umweltwirkungen auf Basis von Ökobilanzen sowie ihre funktionalen und technischen Eigenschaften bezogen auf den gesamten Lebenszyklus des Bauprodukts.
www.bau-epd.at
Urban Mining Index, DE
Systematik zur quantitativen Bewertung der Kreislaufpotenziale von Baukonstruktionen in der Neubauplanung. Über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks werden alle eingehenden Materialien und alle daraus entstehenden Wert- und Abfallstoffe berechnet und nach den Qualitätsstufen ihrer Nachnutzung bewertet.
www.urban-mining-index.de
Materialbibliothek, DE
Online-Datenbank der FH Münster zu diversen Baumaterialien mit Angaben zu Herkunft, Ökobilanz, Lebensdauer, Recyclingfähigkeit.
www.material-bibliothek.de
Normen und Verordnungen
Österreich
Recyclingholzverordnung (rhv)
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Recycling von Altholz in der Holzwerkstoffindustrie. Ziele dieser Verordnung sind u. a.
- die Gewährleistung eines für Mensch und Umwelt schadlosen Recyclings von geeignetem Altholz in der Holzwerkstoffindustrie;
- die Sicherstellung, dass mit dem Einsatz des Altholzes kein höheres Umweltrisiko als bei einem vergleichbaren Primärrohstoff oder einem vergleichbaren Produkt aus Primärrohstoffen verbunden ist;
- eine Schadstoffanreicherung im Produktkreislauf zu vermeiden.
Recycling-Baustoffverordnung (RBV)
Ziel dieser Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Bauteilen und die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recycling-Baustoffen, um das Recycling von Bau- oder Abbruchabfällen im Sinne unionsrechtlicher Zielvorgaben zu fördern. Beim Rückbau ist sicherzustellen, dass Bauteile, die einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt werden können, so ausgebaut und übergeben werden, dass die nachfolgende Wiederverwendung nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
www.ris.bka.gv.at
OIB-Richtlinie 7 – nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Seit 2020 durch den Sachverständigenbeirat Richtlinie 7 (SVB RL7) in Ausarbeitung. Bis 2023 ist die Ausarbeitung eines unverbindlichen Leitfadens zur Grundanforderung 7 (nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen) der europäischen Bauprodukteverordnung (BPV) geplant. Die Veröffentlichung der OIB 7 ist für 2027 geplant. Da für die Grundanforderung 7 bisher noch kein europäisches Grundlagendokument veröffentlicht wurde, präzisiert der SVB RL7 die Anforderungen auf Basis der Grundanforderung 7 der europäischen BPV:
- Wiederverwendbarkeit, Recyclebarkeit (Gebäude, Gebäudeteile): Trennbarkeit/Rückbau, Wiederverwendbarkeit/Recyclingfähigkeit und Dokumente/Dokumentation
- Dauerhaftigkeit des Bauwerks: Anpassbarkeit, Baustruktur, Wartung und Instandhaltung des Bauwerks (inkl. Bauteile) und der Gebäudeinstallation
- Verwendung umweltverträglicher und Sekundärbaustoffe: Anforderungen an bzw. Nachweisführungen hinsichtlich der Baustoffe/Baumaterialien/Bauteile, Produktion/Verwendung und des Transports
ÖNORM EN 15804
Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte
ÖNORM EN 15978-1
Nachhaltigkeit von Bauwerken – Methodik zur Bewertung der Qualität von Gebäuden – Teil 1: Umweltqualität
ÖNORM EN 15978
Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden – Berechnungsmethode
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
In der AWG-Novelle von 2010 wurden die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) umgesetzt, die statt einer bisher dreistufigen eine fünfstufige Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) vorsieht.
www.ris.bka.gv.at
Abfallnachweisverordnung
Die Verordnung regelt den Inhalt und die Form der Aufzeichnungen von Abfällen, um eine Nachvollziehbarkeit der umweltgerechten Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen zu gewährleisten.
www.ris.bka.gv.at
Deutschland
Altholzverordnung
Verordnung über Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung und Beseitigung von Altholz.
www.gesetze-im-internet.de
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
www.gesetze-im-internet.de
Gebäudetyp E
Die Initiative der Bayerischen Architektenkammer zur Ergänzung des Gebäudetyps E (E wie einfach oder experimentell) in der Bayerischen Bauordnung sieht eine Reduktion der Schutzziele auf Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz vor.
www.byak.de
Leitfaden Nachhaltiges Bauen
Der Leitfaden des deutschen Bundesbauministeriums erläutert allgemeingültige Grundsätze und Methoden für nachhaltiges Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben und dient als Arbeitshilfe für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Liegenschaften.
www.nachhaltigesbauen.de
Schweiz
Abfallverordnung, VVEA
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen. Abfälle sind stofflich oder energetisch zu verwerten, wenn eine Verwertung die Umwelt weniger belastet als: a. eine andere Entsorgung; und b. die Herstellung neuer Produkte oder die Beschaffung anderer Brennstoffe.
www.fedlex.admin.ch
Verordnung über Bauprodukte (BauPV)/Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)
Die BauPV und das BauPG regeln das Inverkehrbringen von Bauprodukten im Hinblick auf den Marktzugang zum Schweizer Markt und zum europäischen Binnenmarkt. Die Bauproduktgesetzgebung regelt dagegen nicht die Anwendung, also den Einbau dieser Produkte in Bauwerke.
www.fedlex.admin.ch
EU
Europäische Bauproduktenverordnung, Grundanforderung 7 – Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Die Verordnung legt die Anforderung an Planung, Errichtung und Abriss von Gebäuden fest:
- Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können;
- das Bauwerk muss dauerhaft sein;
- für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden.
Auf Basis der Grundanforderung 7 ist derzeit eine Ausarbeitung von harmonisierten technischen Spezifikationen für Bauprodukte (hEN, ETB) im Gang (Fertigstellung 2023).
www.eur-lex.europa.eu
Abfallrahmenrichtlinie (ARRL)
Die ARRL legt den Rechtsrahmen für den Umgang mit Abfällen in den EU-Mitgliedsstaaten fest und zielt auf eine Verringerung der Nutzung von Ressourcen ab.
www.eur-lex.europa.eu