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Kontrolle, Instandhaltung und Instandsetzung
Wartung von Holzfenstern

erschienen in
Zuschnitt 58 Holzfenster, Juni 2015

Einmal jährlich sollten Fenster kontrolliert und bei Bedarf in Stand gehalten (Oberfläche warten) oder instand gesetzt (Erneuerung der Beschichtung) werden. Dabei ist auf Beschichtungsschäden wie Risse, mechanische Verletzungen (z. B. durch Hagelschlag) sowie Abblätterungen und Verfärbungen zu achten. Sind beginnende Schäden der Beschichtung ohne Abblätterungen oder Verfärbungen des darunterliegenden Holzes vorhanden, ist eine Wartung (Instandhaltung) nötig und erfolgt nach einer entsprechenden Vorbehandlung (Anschleifen und/oder Säubern) durch einen Wartungsanstrich. Die Wartungsintervalle sind abhängig von der Art der Oberflächenbehandlung und der Intensität der Bewitterung. Der konstruktive Holzschutz hat einen hohen Einfluss auf die Wartungsintervalle. Holzfenster können mehrmals renoviert werden und erreichen dadurch eine hohe Lebensdauer. Bei Holz-Alu-Fenstern kann auf eine Wartung der Beschichtung an der Außenseite verzichtet werden (siehe ÖNORM B 5305).

Eigenschaft trägt zur Verlängerung des Wartungsintervalls bei

  1. ungefähre unverbindliche Richtwer te für War tungsinter valle von Holzfensterbeschichtungen
  2. Eine Unterschreitung der gemäß önorm b 3803 geforder ten Mindestschichtdicken ist nur im Einvernehmen zwischen Beschichtungsstoffhersteller und Verarbeiter und mit nachweislichem Hinweis an den Endverbraucher auf damit verbundene Folgen zulässig.

Erschienen in

Zuschnitt 58
Holzfenster

Wo Holz das Glas rahmt, entstehen schöne Durchblicke. Denn Fenster aus Holz überzeugen seit Jahrhunderten mit ihrer Ästhetik, Formstabilität und Lebensdauer.

8,00 €

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Zuschnitt 58 - Holzfenster