Inhalt
Wartung von Holzfenstern
Kontrolle, Instandhaltung und Instandsetzung
Einmal jährlich sollten Fenster kontrolliert und bei Bedarf in Stand gehalten (Oberfläche warten) oder instand gesetzt (Erneuerung der Beschichtung) werden. Dabei ist auf Beschichtungsschäden wie Risse, mechanische Verletzungen (z. B. durch Hagelschlag) sowie Abblätterungen und Verfärbungen zu achten. Sind beginnende Schäden der Beschichtung ohne Abblätterungen oder Verfärbungen des darunterliegenden Holzes vorhanden, ist eine Wartung (Instandhaltung) nötig und erfolgt nach einer entsprechenden Vorbehandlung (Anschleifen und/oder Säubern) durch einen Wartungsanstrich. Die Wartungsintervalle sind abhängig von der Art der Oberflächenbehandlung und der Intensität der Bewitterung. Der konstruktive Holzschutz hat einen hohen Einfluss auf die Wartungsintervalle. Holzfenster können mehrmals renoviert werden und erreichen dadurch eine hohe Lebensdauer. Bei Holz-Alu-Fenstern kann auf eine Wartung der Beschichtung an der Außenseite verzichtet werden (siehe ÖNORM B 5305).
Art | Farbe | Lage | Wartungsintervall (1) |
---|---|---|---|
Lasuren | |||
Mehrschichtlasur(2) ca. 20-60μm | hell | geschützt | 3–4 Jahre |
exponiert | 2 Jahre | ||
dunkel | geschützt | 4–5 Jahre | |
exponiert | 3–4 Jahre | ||
Doppelschichtlasur > 60μm | hell | geschützt | 4 Jahre |
exponiert | 3 Jahre | ||
dunkel | geschützt | 6 Jahre | |
exponiert | 5 Jahre | ||
Deckende Beschichtungen | |||
Deckender Anstrich mittelschichtig(2) ca. 30-60μm | hell | geschützt | 8 Jahre |
exponiert | 6 Jahre | ||
dunkel | geschützt | 6 Jahre | |
exponiert | 5 Jahre | ||
Deckender Anstrich dichschichtig > 60μm | hell | geschützt | 10 Jahre |
exponiert | 8 Jahre | ||
dunkel | geschützt | 8 Jahre | |
exponiert | 6 Jahre |
Eigenschaft trägt zur Verlängerung des Wartungsintervalls bei
(1) ungefähre unverbindliche Richtwerte für Wartungsintervalle von Holzfensterbeschichtungen
(2) Eine Unterschreitung der gemäß ÖNORM B 3803 geforderten Mindestschichtdicken ist nur im Einvernehmen zwischen Beschichtungsstoffhersteller und Verarbeiter und mit nachweislichem Hinweis an den Endverbraucher auf damit verbundene Folgen zulässig.
Quelle: Quellen und Schwinden – Fensterinstandhaltung, Thomas Anderl, Gerhard Grüll, Beitrag der Holzforschung Austria zum Fensterseminar in Grossram, 2007.
Dieser Artikel ist abgelegt in:
- Fenster
- Oberflächenschutz
- Sanierungen
- Fenstersanierung