OIB-Richtlinie 5, Schallschutz April 2019
Definition von Mindestanforderungen an den Schallschutz in/von Gebäuden
OIB-Richtlinie 5, Erläuterungen April 2019
E ÖNORM B 8115-2:2021-01-01 Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Teil 2: Methodik zur Ermittlung von Schallschutzniveaus.
Die derzeit als Entwurf verfügbare ÖNORM B 8115-2 stellt eine wesentliche Überarbeitung der ÖNORM B 5115-2:2006 dar. Die neue Normausgabe legt keine Mindestanforderungen mehr fest, sondern bietet eine Methodik zur Ermittlung von Schallschutzniveaus inkl. Berücksichtigung des tiefen Frequenzbereichs (< 100 Hz), welche dann gesondert zu
vereinbaren sind.
ÖNORM B 8115-4:2003 Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Teil 4: Maßnahmen zur Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen Ausführungsvorgaben/Empfehlun gen erprobter Konstruktionen und Bauweisen, derzeit in Überarbeitung
E ÖNORM B 8115-5:2021-01-01 Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Teil 5: Klassifizierung
Im derzeitigen Entwurf der ÖNORM B 8115-5 werden Schallschutzklassen (A bis E) definiert, die gesondert zu vereinbaren sind. Eine wesentliche Neuerung stellt die verstärkte Berücksichtigung des tiefen Frequenzbereichs (< 100 Hz) dar.
In Deutschland ist der Schallschutz in der DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen aus dem Jahr 2018 geregelt. Ein umfassender Katalog mit Schallkennwerten für Holzbauteile ist in der DIN 4109-33:2016-07 Schallschutz im Hochbau – Teil 33: Daten für die rechnerischen Nachweise des Schallschutzes (Bauteilkatalog) – Holz-, Leicht- und Trockenbau, enthalten.
Die Anforderungen in der Schweiz sind in der SIA 181 Schallschutz im Hochbau von 2019 geregelt.