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Entwicklung der Brandschutzvorschriften
in Deutschland, Österreich und der Schweiz

erschienen in
Zuschnitt 77 Brandrede für Holz, März 2020

So hoch darf man mit Holz bauen ohne Zusatzauflagen:

In Deutschland ist die Baugesetzgebung Ländersache. In immer mehr Bundesländern ist es möglich, mit Holzbau ohne Kapselung bis zu einem Fluchtniveau von 22 Metern zu bauen. Auch für die Musterbauordnung liegt inzwischen ein Entwurf vor, der eine Abweichung für das Bauen mit Holz bis zur Hochhausgrenze erlaubt.

Die Schweiz hat als erstes Land ein materialunabhängiges Sicherheitsniveau eingeführt. Damit können Holzbauteile in allen Gebäudekategorien und Nutzungen eingesetzt werden.

Auch in Österreich ist die Baugesetzgebung Ländersache. Die hier gezeigten Angaben gelten für Wien. Die OIB-Richtlinie 2 zum Thema Brandschutz kann und wird in den meisten Bundesländern als Basis für die länderspezifischen bautechnischen Vorschriften herangezogen. Die letzte Änderung der OIB von 2015 hat vor allem in der Gebäudeklasse 5 Erleichterungen für den Holzbau mit sich gebracht.

Erschienen in

Zuschnitt 77
Brandrede für Holz

Im Brandfall ist Holz berechenbar. Im Brandfall schützt Holz sich selbst. Diese Gewissheit spiegelt sich in den gelockerten Brandschutzvorschriften für den modernen Holzbau wider. Damit wird das Bauen mit Holz immer sicherer und einfacher, und das ist gut so.

8,00 €

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Zuschnitt 77 - Brandrede für Holz

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