So hoch darf man mit Holz bauen ohne Zusatzauflagen:
In Deutschland ist die Baugesetzgebung Ländersache. In immer mehr Bundesländern ist es möglich, mit Holzbau ohne Kapselung bis zu einem Fluchtniveau von 22 Metern zu bauen. Auch für die Musterbauordnung liegt inzwischen ein Entwurf vor, der eine Abweichung für das Bauen mit Holz bis zur Hochhausgrenze erlaubt.
Die Schweiz hat als erstes Land ein materialunabhängiges Sicherheitsniveau eingeführt. Damit können Holzbauteile in allen Gebäudekategorien und Nutzungen eingesetzt werden.
Auch in Österreich ist die Baugesetzgebung Ländersache. Die hier gezeigten Angaben gelten für Wien. Die OIB-Richtlinie 2 zum Thema Brandschutz kann und wird in den meisten Bundesländern als Basis für die länderspezifischen bautechnischen Vorschriften herangezogen. Die letzte Änderung der OIB von 2015 hat vor allem in der Gebäudeklasse 5 Erleichterungen für den Holzbau mit sich gebracht.