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Richtlinien und Normen
für den Brandschutz

erschienen in
Zuschnitt 77 Brandrede für Holz, März 2020

OIB-Richtlinie 2, Brandschutz
OIB-Richtlinie 2, Erläuterung,
April 2019

ÖNORM EN 1995-1-2 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-2: Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung für den Brandfall

ÖNORM B 1995-1-2 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauten – Teil 1-2: Allgemeine Regeln – Bemessung für den Brandfall – Nationale Festlegungen, nationale Erläuterungen und nationale Ergänzungen zur  ÖNORM EN 1995-1-2.

ÖNORM EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen.

ÖNORM B 3800-9 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 9: Bauteile in Holzbauweise – Anforderungen, Prüfungen und Beurteilungen.

Erschienen in

Zuschnitt 77
Brandrede für Holz

Im Brandfall ist Holz berechenbar. Im Brandfall schützt Holz sich selbst. Diese Gewissheit spiegelt sich in den gelockerten Brandschutzvorschriften für den modernen Holzbau wider. Damit wird das Bauen mit Holz immer sicherer und einfacher, und das ist gut so.

8,00 €

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Zuschnitt 77 - Brandrede für Holz

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